{"id":131,"date":"2022-10-19T17:52:00","date_gmt":"2022-10-19T17:52:00","guid":{"rendered":"https:\/\/solikreis.org\/?p=131"},"modified":"2025-09-06T17:54:08","modified_gmt":"2025-09-06T17:54:08","slug":"prozessbericht-krawallnachtprozess-2-tag-1","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/solikreis.org\/index.php\/2022\/10\/19\/prozessbericht-krawallnachtprozess-2-tag-1\/","title":{"rendered":"Prozessbericht Krawallnachtprozess #2 Tag 1"},"content":{"rendered":"\n<p>Wie bereits beim vorangegangenen Prozess versammelten sich vor Prozessbeginn um 8 Uhr solidarische Begleiter:innen vor Gericht.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Prozess startete mit einer kleineren Verz\u00f6gerung nach 9 Uhr.<\/p>\n\n\n<a class=\"wp-block-read-more\" href=\"https:\/\/solikreis.org\/index.php\/2022\/10\/19\/prozessbericht-krawallnachtprozess-2-tag-1\/\" target=\"_self\">Weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\">: Prozessbericht Krawallnachtprozess #2 Tag 1<\/span><\/a>\n\n\n<p><strong><em>Sicherungsma\u00dfnahmen vor Gericht<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wie seit einigen Monaten neuer Trend wurde auch an diesem Prozesstag der Zugang zum Gerichtsgeb\u00e4ude noch auf der Stra\u00dfe vor dem eigentlichen Zugang abgesperrt. S\u00e4mtliche Gerichtsbesucher:innen mussten hier angeben, wohin sie wollen und (vermeintliche) solidarische Prozessbegleiter:innen bereits abgewiesen, da die Pl\u00e4tze im Saal bereits belegt seien. Dies stellte sich jedoch immer wieder als L\u00fcge der eingesetzten Cops der Sicherungsgruppe des Gerichtes heraus, um die Begleitung zu schickanieren. Des Weiteren fand im Gericht neben der sonst \u00fcblichen Personenkontrolle eine weitere einzig f\u00fcr den Gerichtssaal der Verhandlung statt und s\u00e4mtliche Gegenst\u00e4nde mussten abgegeben werden, sowie die Ausweise kopiert. Hierzu wurde eigens der Zugang zu den Toiletten im Erdgeschoss gesperrt und s\u00e4mtliche Gerichtsbesucher:innen mussten auf die Toiletten in den oberen Stockwerken gehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Prozessbeginn und erste H\u00e4fte<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zu Beginn verlas die Staatsanw\u00e4ltin Ruben die Anklagen. Im ersten Verfahren wird dem Angeklagten eine Beteiligung an der \u201eStuttgarter Krawallnacht\u201c \u2013 konkret min. ein Wurf mit einem Gegenstand auf Cops, das entfernen von Pflastersteinen aus dem Boden und die Zerst\u00f6rung der Schaufensterscheiben zweier Juweliere \u2013 vorgeworfen. In einer zweiten Anklage wurden zwei weitere Anklagepunkte hinzugezogen. Zum einen ein Angriff auf den IB\u00b4ler Anderson Gama nach einer Querdenken-Demonstration Anfang Mai 2020. Zum anderen ein t\u00e4t. Angriff bei einer Aktion gegen den Auftritt von Annalena Baerbock im Gr\u00fcnen-Wahlkampf auf dem Stuttgarter Marienplatz.<\/p>\n\n\n\n<p>Es wurden durch den Angeklagten keine Aussagen zur Person oder Sache gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Anschluss wurden mehrere Aktenbestandteile per Gerichtsbeschluss in das Verfahren eingef\u00fchrt: Ein Rahmensachverhalt samt Zeitstrahl und \u00dcbersichtskarte der \u201eEG Eckensee\u201c, dienstliche \u00c4u\u00dferungen verschiedener Cops aus der Nacht, die eine vermeintliche Beteiligung von Linken best\u00e4tigen sollten (<a href=\"https:\/\/rotehilfestuttgart.noblogs.org\/2022\/10\/11\/prozessbericht-prozess-1-tag-1-29-09-2022\/\">Hierzu ausf\u00fchrlicher bereits im letzten Prozessbericht #1 Tag 1<\/a>) und Lichtbilder aus der Nacht. Im Anschluss folgte ein knapp 11-min\u00fctiges Video mit einer Zusammenstellung aus der \u201eKrawallnacht\u201c. Dieses zeigte keine der vorgeworfenen Taten und diente einzig zur Stimmungsmache. So endete es mit der \u201eaufsummierten\u201c Bilanz der Nacht: 41 besch\u00e4digte Ladengesch\u00e4fte, 24 zerst\u00f6rte Polizeiautos und 32 verletzte Cops.<\/p>\n\n\n\n<p>Daran anschlie\u00dfend wurden verschiedene Lichtbilder gezeigt, die den Angeklagten bei den vorgeworfenen Taten zeigen sollen. Diese waren auch die Grundlage des anthropologischen Gutachtens.<\/p>\n\n\n\n<p>KHKin John, die im ersten Prozess umfassender aussagte, wurde nicht gelanden. Teile des Ermittlungsberichtes wurden eingef\u00fchrt, die Befragung von PKin Fiedler fand am Nachmittag statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zuletzt wurden vor der Mittagspause noch Bilder der Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten am 22. M\u00e4rz (hier ein Bericht dazu) gezeigt, die jedoch ebenfalls keinen Aussage zu einer Identifizierung oder sonstigem liefern konnten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Mittagspause von 11 Uhr bis 12:30 Uhr.<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Zweite H\u00e4lfte: Zeugenbefragung<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach der Pause wurden insgesamt 9 Videos nacheinander gezeigt, die teilweise aus unterschiedlichen Perspektiven die vorgeworfenen f\u00fcnf Tathandlungen zeigen sollen. Die Qualit\u00e4t der Videos war schwankend, teilweise waren nur schemenhaft Personen zu erkennen und eine genauere Beschreibung der Personen war kaum m\u00f6glich. Da diese Videos f\u00fcr die Identifizierung im anthropologischen Gutachten benutzt wurden, verschoben sich m\u00f6gliche Fragen jedoch.<\/p>\n\n\n\n<p>Es folgte die Zeugenaussage von PKin Fiedler, aus der \u201eEG Eckensee\u201c. Diese wiederholte die vermeintlichen Hinweise auf Linke, ohne sie jedoch weiter zu belegen. Im Anschluss ging sie auf die Funkzellenabfrage ein. Hier wurde nach Personen mit Bez\u00fcgen zum Linken Zentrum Lilo Herrmann gesucht, um so eine organisierte Beteiligung von Linken zu konstruieren. Dies versuchte sie im Anschluss mit einem 20-sek\u00fcndigen Anruf eines vermeintlichen Linken, dessen Handy in besagtem Zeitraum in der Innenstadt war, mit dem Angeklagten. Dessen Handy war jedoch zu keinem Zeitpunkt der Nacht in der Innenstadt in Funkzellen eingeloggt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ihre weitere Aufgabe war zusammen mit weiteren in der \u201eEG Eckensee\u201c vorhandenes Videomaterial mit vom Staatsschutz zur Verf\u00fcgung gestelltem Videomaterial \u00fcber Linke zu vergleichen. Welchen Umfang dieses Material besitzt bleibt unbekannt, es umfasste bei dem Angeklagtem jedoch Videomaterial verschiedener Demonstrationen der vergangenen Jahre \u2013 in einem Unfang von mehr als 20 Videos.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Videos aus der \u201eKrawallnacht\u201c stammen teilweise aus dem Internet, aus dem Hinweis-Portal der Cops oder wurden bei anderen Tatverd\u00e4chtigen aus der Nacht beschlagnahmt. Wie und woher die Videos aus der Anklage zur Ermittlungsgruppe kamen, konnte PKin Fiedler nicht sagen. So befand sich auch in dieser Akte das Tesla-Video (<a href=\"https:\/\/rotehilfestuttgart.noblogs.org\/2022\/10\/11\/prozessbericht-prozess-1-tag-1-29-09-2022\/\">siehe ebenfalls Prozessbericht #1 Tag 1<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>Jeglicher Verwertung des Videos widersprach die Verteidigung auch in diesem Prozess. Inwieweit auch weitere Videos illegal entstanden sind, l\u00e4sst sich aber aufgrund der Umst\u00e4nde nicht rekonstruieren. Nach einer vermeintlichen Identifizierung anhand der K\u00f6rpergr\u00f6\u00dfe, \u2013 Statur, sowie Kleidung durch die Ermittlungsgruppe wurde von der Staatsanwaltschaft das Gutachten in Auftrag gegeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Anthropologisches Gutachten<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zu Beginn stellte der Gutachter Dr. D\u00fcring vom \u201eInstitut f\u00fcr forensisches Sachverst\u00e4ndigenwesen (IfoSA)\u201c in Geislingen das Gutachten vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereits hier benannte er eine Vorauswahl der zum Vergleich verwendeten Videosequenzen aus der \u201eKrawallnacht\u201c durch die Polizei. Diese Vorauswahl spielt im weiteren Gutachten eine wesentliche Rolle. So werden Merkmalswahrscheinlichkeiten (dazu mehr) nicht anhand ihrer H\u00e4ufigkeit in der Bev\u00f6lkerung bewertet, sondern einzig an einem undefinierten Personenkreis von \u201eLinken\u201c auf dem vom Staatsschutz zur Verf\u00fcgung gestellten Vergleichsmaterial. Das diese Personengruppe jedoch nicht in der \u201eKrawallnacht\u201c zu finden war \u2013 was er selbst nach minutenlangen Ausfl\u00fcchten und mehreren Fragen durch Verteidiger und Angeklagten einr\u00e4umte \u2013 spielte f\u00fcr seine Bewertung keine Rolle.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren benannte er vier Kategorien an untersuchten Merkmalen, die zu einer Identifizierung \u201eh\u00f6chst wahrscheinlich\u201c gef\u00fchrt haben sollen: K\u00f6rpergr\u00f6\u00dfe &amp; -Statur, Kopfmerkmale, Bewegungsmerkmale und Kleidung.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese vier Kategorien betrachtete er jedoch nicht isoliert voneinander, sondern ber\u00fcndete fehlende Merkmale oder Auspr\u00e4gungen immer mit einer vermeintlichen \u00dcbereinstimmung in den anderen Kategorien. Des weiteren benannte er nur vermeintliche \u00dcbereinstimmungen, jedoch ohne eine Anzahl an unterschiedlichen oder nicht erkennbaren Merkmalen dem gegen\u00fcberzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispielhaft wurden durch den Gutachter im Gesichtsbereich 7 Merkmale als gleich bezeichnet. Diese beziehen sich auf den vermeintlichen Abstand von Augenbraue und Auge \u2013 erkennbar an Farbschattierungen zwischen unterschiedlichen Pixeln \u2013 ohne das er jedoch \u00fcberhaupt ein Auge erkennen konnte. Einzig seine Position im Gesicht konnte er erahnen. Eine Erkenntnis, die n\u00fcchtern betrachtet einzig die Schlussfolgerung zul\u00e4sst, dass die Person auf dem Videos keine Augenklappe o.\u00c4. tr\u00e4gt und noch im Besitz zweier Augen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Merkmale im Gesicht \u2013 Ohren, Nase, Mund, Kinn, Wangenbereich etc, \u2013 waren jedoch schlichtweg nicht erkennbar, was ihn aber nicht daran hinderte, dennoch eine Identifizierung der Person zu bezeugen. Gleiches galt f\u00fcr die k\u00f6rperlichen Merkmale, bei denen er wage und relativ (\u201egr\u00f6\u00dfer als\u201c ohne genaue Zahlen nennen zu k\u00f6nnen) blieb.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch erst durch mehrfache Nachfragen der Verteidigung und des Angeklagten wurde deutlich, dass Aussagen \u00fcber getragene Kleidung und Accesoires (konkret eine Brille und Armbanduhr, sowie eine Cap) in einem anthropologischen Gutachten fehl am Platz sind. Auch dies hinderte den Gutachter jedoch nicht daran, diese als Merkmale mit zu ber\u00fccksichtigen. Exemplarisch war das Tragen einer schwarzen Armbanduhr f\u00fcr ihn ein Identifizierungsmerkmal \u2013 das dieser Umstand vermutlich auf einen nicht unerheblichen Teil der Bev\u00f6lkerung zutrifft, \u00e4nderte hieran nichts.<\/p>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle intervenierte die Richterin B\u00f6ckeler und versuchte dem Angeklagten das Stellen von weiteren Fragen zu unterbinden, da die Fragen zu den Textilien und Accesoires keine Sachfragen in Bezug auf das Gutachten darstellen w\u00fcrden, bzw. schon beantwortet w\u00e4ren. Daraufhin meldete sich auch die Verteidigung zu Wort und forderte einen entsprechenden Gerichtsbeschluss, denn wenn mehr als drei Seiten eines 26-seitigen Gutachtens sich ausschlie\u00dflich hiermit besch\u00e4ftigen w\u00fcrden, dies sehr wohl Sachfragen sind. Im Anschluss verhinderte die Richterin auch keine weiteren Fragen, war jedoch sichtlich genervt.<\/p>\n\n\n\n<p>Generell muss zu der Form der anthropologischen Gutachten gesagt werden, dass diese kaum als wissenschaftlich bezeichnet werden k\u00f6nnen. So suchen sie sich in der Methodik einen beliebigen Standard, wie h\u00e4ufig Erkennungsmerkmale vorkommen und wie typisch diese f\u00fcr unterschiedliche Personen sind und benennen in einem zweiten Schritt dann eine Wahrscheinlichkeit der Identifizierung. Das diese Standards beliebig und wechselnd sind r\u00e4umte der Gutachter Dr. D\u00fcring ein, auch k\u00f6nne er diese nicht immer klar benennen. Vielmehr ginge es ja schlichtweg um seine Erfahrung und die \u201eVielzahl\u201c der \u00dcberschneidungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dass die Merkmalszuschreibung auf bestimmte Bev\u00f6lkerungsgruppen bzw. Personengruppen dar\u00fcber hinaus auch eine rassistische Dimension besitzt (Grundlage bilden bspw. Bei manchen Wahrscheinlichkeiten nur die deutsche Bev\u00f6lkerung) muss ebenfalls gesagt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den kompletten Prozesstag hinweg vielen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gericht damit auf, keine Fragen an Zeuginnen, zu Aussagen oder dem Gutachten zu haben. F\u00fcr sie schien ein Urteil bereits festzustehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>Prozessende und Ausblick<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Um 15:25 Uhr wurde der Prozess dann mit Abschluss der Fragen zum Gutachten beendet. Es kam nicht mehr zur geplanten Verhandlung des zweiten Tatkomplexes (Angriff auf IB\u00b4ler). Dieser wird nun am kommenden Montag, den 24.10. verhandelt. Der Gesch\u00e4digte Nazi Anderson Gama erschien trotz Vorladung am heutigen Tag nicht, weswegen er nun polizeilich vorgef\u00fchrt werden wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Nichts desto Trotz ist am Montag ein Urteil im Prozess zu erwarten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie bereits beim vorangegangenen Prozess versammelten sich vor Prozessbeginn um 8 Uhr solidarische Begleiter:innen vor Gericht. Der Prozess startete mit einer kleineren Verz\u00f6gerung nach 9 Uhr. Sicherungsma\u00dfnahmen vor Gericht Wie seit einigen Monaten neuer Trend wurde auch an diesem Prozesstag der Zugang zum Gerichtsgeb\u00e4ude noch auf der Stra\u00dfe vor dem eigentlichen Zugang abgesperrt. 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