{"id":310,"date":"2021-07-10T13:12:00","date_gmt":"2021-07-10T13:12:00","guid":{"rendered":"https:\/\/solikreis.org\/?p=310"},"modified":"2025-12-01T16:47:09","modified_gmt":"2025-12-01T16:47:09","slug":"5-8-juli-2021-bericht-zum-11-und-12-prozesstag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/solikreis.org\/index.php\/2021\/07\/10\/5-8-juli-2021-bericht-zum-11-und-12-prozesstag\/","title":{"rendered":"5. &amp; 8. Juli 2021: Bericht zum 11. und 12. Prozesstag"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der Kalenderwoche 27 fanden zwei weitere Prozesstage im \u201eWasen-Verfahren\u201c vor der 3. Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts statt. Beide Prozesstage wurden jeweils von etwa 20 solidarischen ProzessbesucherInnen begleitet und waren haupts\u00e4chlich mit teils langwierigen Vernehmungen von Polizei-ZeugInnen gef\u00fcllt. Trotzdem kommt Bewegung ins Verfahren: W\u00e4hrend die Verteidigung am Montag mit einem Antrag das Gericht aufforderte, die U-Haft von Dy endlich zu beenden, deutete der vorsitzende Richter am Donnerstag ein Prozessende noch vor dem Sommer an: Er bat alle Anwesenden, ihre Pl\u00e4doyes vorzubereiten.<\/p>\n\n\n<a class=\"wp-block-read-more\" href=\"https:\/\/solikreis.org\/index.php\/2021\/07\/10\/5-8-juli-2021-bericht-zum-11-und-12-prozesstag\/\" target=\"_self\">Weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\">: 5. &amp; 8. Juli 2021: Bericht zum 11. und 12. Prozesstag<\/span><\/a>\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beide Prozesstage wurden, wie im Verfahren \u00fcblich, durch Einheiten der Bereitschaftspolizei abgesichert. Auch die intensiven Leibensvisitationen aller Besuchenden inklusive R\u00f6ntgen der Taschen sowie die weitr\u00e4umige Absperrung des Gerichtsgeb\u00e4udes mit Hamburger Gittern haben nach wie vor Bestand.<br>Von Seiten der Nazis h\u00e4lt einzig die Lebensgef\u00e4hrtin des Hauptgesch\u00e4digten Nazis Ziegler, Christiane Schmauder, im Gerichtsgeb\u00e4ude das F\u00e4hnchen hoch. Sie besuchte beide Verhandlungstage und machte wie gewohnt, dank eines Presseausweises der \u201eJungen Freiheit\u201c, Notizen.<br>Ganz unt\u00e4tig scheinen die Faschisten jedoch nicht zu sein:<a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20240916192712\/https:\/\/www.facebook.com\/AABStgt\/photos\/a.343529789052891\/5722726997799783\/\"> Am Mittwochabend zwischen den Prozessen flog ein augenscheinlich l\u00e4nger geplanter Video-Dreh von Simon Kaupert (Honorarangestellter von Zentrum Automobil) und Aktivisten der Identit\u00e4ren Bewegung am Stuttgarter Gewerkschaftshaus kurzfristig auf<\/a>). Eine antifaschistische Intervention sorgte daf\u00fcr, dass die IB\u2018ler Paul Klemm und Annie Huenecke sowie Simon Kaupert in Windeseile den Ort des Geschehens verlie\u00dfen. Fluchtfahrzeug: Der schwarze Zentrums-Van mit dem einpr\u00e4gsamen Kennzeichen S-ZA-2009\u2026<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Zusammenfassung 11. Prozesstag: Schlafende Nazis und viel, viel Polizei<\/strong><br>Der mittlerweile 11. Prozesstag begann am Montagmorgen um 9.15 Uhr und endete um 16 Uhr. Nebenklageanwalt Mandic verpasste dabei unentschuldigt weite Teile der Verhandlung, er erschien erst gegen 14.30 Uhr. Gleiches gilt f\u00fcr den Nebenklage-Nazi Jens Dippon, der praktisch den gesamten Prozesstag schlafend im Stuhl verbrachte und erst zu seiner Zeugenvernehmung durch den vorsitzenden Richter geweckt wurde. Selbiger Richter wirkte, wie auch an vergangenen Verhandlungstagen, planlos, verwechselte ZeugInnen, kannte so gut wie nie deren Rolle im Verfahren und gab an vergangenen Tagen get\u00e4tige Aussagen falsch wieder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als erster Zeuge war ein Kriminalhauptkommissar des LKA Baden-W\u00fcrttemberg als Sachverst\u00e4ndiger zu \u201eSchusswaffen und Spuren\u201c geladen. Hintergrund ist ein in Tatortn\u00e4he gefundenes, zwei-kartuschiges und voll geladenes Tierabwehrger\u00e4t, welches dem Angeklagten Antifaschisten Dy zugeordnet wird. Mit dem vermeintlichen Einsatz wird die U-Haft f\u00fcr Dy mitbegr\u00fcndet. Die Verteidigung bezweifelt jedoch aufgrund der vollen Ladung, dass das Ger\u00e4t je eingesetzt wurde. Auch um diese Frage zu kl\u00e4ren, war der Sachverst\u00e4ndige geladen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieser gab zu Protokoll, dass das Tierabwehrger\u00e4t nicht unter das Waffengesetz falle und handels\u00fcblich erworben werden k\u00f6nne. Er hatte bei seinen Untersuchungen einen Probeschuss abgefeuert und diesen Versuch dokumentiert. Durch den LKA-Versuch l\u00e4sst sich aber im Nachhinein nicht mehr feststellen, ob das Ger\u00e4t bereits zuvor genutzt worden war. Die volle Ladung bei auffinden l\u00e4sst eine vorherige Nutzung aber relativ unrealistisch erscheinen: Beide Kartuschen k\u00f6nnen laut Waffentechniker nur im Verbund und mit etwas Zeit gewechselt werden. Leere Kartuschen wurden am Tatort sowie in der N\u00e4he jedoch nicht gefunden. Des Weiteren \u00e4u\u00dferte sich der Kriminalhauptkommissar zu den bei Andreas Ziegler gefundenen Schlagringen. Deren Besitz, das Mitf\u00fchren sowie jeglicher Umgang sei, ohne Wenn und Aber, strafbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die nachfolgende Zeugin, eine Neurochirurgin des Katharinenhospitals, konnte wenig Neues zum Verfahren beitragen. Sie war geladen, weil sie einen Arztbrief verfasst hatte, welchen der Nebenklageanwalt Mandic dem Gericht vorlegte. Bei ihrer Aussage vor Gericht stellte sich jedoch heraus, dass sie lediglich einmal mit Andreas Ziegler gesprochen hatte und ihre Informationen ma\u00dfgeblich aus Akten und Berichten stammen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als dritte Zeugin war eine DNA-Spezialistin des kriminaltechnischen Instituts geladen. Sie hatte alle Asservate des Verfahrens auf DNA untersucht. Ihre Aussage wurde allseitig mit Spannung erwartet, da es sich bei den wenigen belastenden Beweisen um DNA-Spuren handelt. Dy soll ein Haar geh\u00f6ren, das am Tierabwehrger\u00e4t eingeklemmt war. Auf den bei Jo gefundenen Handschuhen soll es DNA-Spuren von Andreas Ziegler gegeben haben.<br>Zum Haarfund am Tierabwehrger\u00e4t erkl\u00e4rte die Sachverst\u00e4ndige, dass die Spur zu wenige Merkmale aufgewiesen hatte um sie mit der Datenbank abgleichen zu k\u00f6nnen. Beim Direktvergleich mit Dy\u2018s Speichel h\u00e4tte es jedoch eine \u00dcbereinstimmung gegeben.<br>Auf beiden Schlagringen die am Tatort sichergestellt wurden habe sie DNA von Andreas Ziegler gefunden. Au\u00dfer der Zieglerschen DNA sei keine weitere DNA vorhanden gewesen. Damit sei es \u00e4u\u00dferst wahrscheinlich, dass die Schlagringe dem Nazi geh\u00f6rten.<br>Der DNA-Fund auf Arbeitshandschuhen, die bei einer Polizeikontrolle am Tattag bei Jo sichergestellt wurden, war bereits an den vergangenen Prozesstagen Thema. Im Raum stand und steht nach wie vor eine Spurenvermischung bei der fehlerhaften Beschlagnahmung und Asservierung durch die G\u00f6ppinger BFE. Die BFE-Beamten hatten die Handschuhe und Kleidung mehrerer Durchsuchter mit den gleichen Einsatz-Leder-Handschuhen angefasst sowie auf \u201eHaufen\u201c im Kofferraum eines Einsatzfahrzeugs deponiert.<br>Die DNA-Sachverst\u00e4ndige gab auf mehrere R\u00fcckfragen der Verteidigung zu Protokoll, dass eine Spuren\u00fcbertragung durch eine derartige Sicherstellung sehr wohl m\u00f6glich sei. Es sei sogar m\u00f6glich, dass sich die DNA von Ziegler zuvor auf einem anderen Kleidungsst\u00fcck befunden habe und sich durch die Vermischung dann vollst\u00e4ndig abgel\u00f6st habe.<br>Als Sachverst\u00e4ndige habe sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht gewusst, dass Handschuhe und Kleidung bei der Sicherstellung nicht getrennt, sondern gemeinsam verpackt worden waren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verteidigung nahm die Aussagen der beiden Sachverst\u00e4ndigen zum Anlass in einer Erkl\u00e4rung die Aufhebung des Haftbefehls gegen Dy zu beantragen. Als Begr\u00fcndung f\u00fchrte Sie die zuvor get\u00e4tigten Aussagen der beiden ZeugInnen an. Ein dringender Tatverdacht gegen Dy sei nicht gegeben, die Haarspur sei eine Minimalspur und deute zudem nicht darauf hin, dass Dy das Ger\u00e4t benutzt habe. Weder am Griff noch sonst wo sei weitere DNA gefunden worden. Hinzu komme, dass nicht mehr zu kl\u00e4ren sei, ob das Ger\u00e4t \u00fcberhaupt verwenden worden sei. Die Aussage einer Vetrauensperson, die Dy belastet, sei schwammig und k\u00f6nne ein Ger\u00fccht oder gar eine L\u00fcge sein. Sie h\u00e4tte somit keinen Beweiswert, auch weil der VP-F\u00fchrer bei seiner Aussage vor Gericht keine weiteren Angaben zur Quelle und zum Inhalt gemacht hatte. Auf derartige Indizien k\u00f6nne sich kein Haftbefehl st\u00fctzen.<br>Die Staatsanwaltschaft widersprach den Ausf\u00fchrungen der Verteidigung. In ihren Augen habe sich an der Beweislage nichts ge\u00e4ndert, die Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Haftbefehl seien nach wie vor gegeben. Das Gericht k\u00fcndigte eine Entscheidung f\u00fcr einen der kommenden Verhandlungstage an.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als vierte Zeugin war eine Polizistin der Ermittlungsgruppe Arena geladen. Sie hatte in der EG-Arbeit die Videos von Simon Kaupert sowie die bei Durchsuchungen aufgefundenen Handys ausgewertet und hatte bereits am vergangenen Prozesstag ausgesagt. Grund f\u00fcr ihre neuerliche Anwesenheit waren offene Fragen der Nebenklageanw\u00e4lte Mandic und L\u00f6ffler zu Chattgruppen. Beide wollten jedoch am heutigen Prozesstag urpl\u00f6tzlich keine Fragen mehr stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der f\u00fcnfte Zeuge war ein 36-j\u00e4hriger Kriminaloberkommissar der Abteilung Staatsschutz aus Waiblingen. Er hatte Bilder aus den Kaupert-Videos mit der bei Jo sichergestellten Kleidung verglichen. Vor Gericht gab er an, die Kleidungsst\u00fccke (ein grauer Pulli und helle Handschuhe) eindeutig einem verpixelten Bild zuordnen zu k\u00f6nnen. Das Erkennen auf den Bildern wirkte jedoch sehr konstruiert. Als h\u00e4tte der Beamte bewusst versucht Jo\u2018s Klamotten im Video wiederzufinden.<br>Aus dem gleichen Grund, Abgleich der Bilder mit Asservaten, war dann auch ein 28-j\u00e4hriger Polizeikommissar aus der Ermittlungsgruppe Wasen geladen. Er wurde jedoch z\u00fcgig wieder aus dem Zeugenstand entlassen, weil er sehr patzig reagierte und einen \u00e4u\u00dferst unglaubw\u00fcrdigen Eindruck hinterlie\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Anschlie\u00dfend folgte der Auftritt des Nebenklage-Nazis Jens Dippon. Dieser sollte ein zweites Mal als Zeuge aussagen, reagierte jedoch nicht auf die Aufrufe von der Richterbank. Er schlief. Nach einer Pause, in der Dippon geweckt wurde, konnte die Verhandlung fortgesetzt werden. Gegenstand der neuerlichen Vernehmung war die Schwere der Dipponschen Verletzung sowie die Frage, ob Dippon von Andreas Zieglers Einsatz als Personensch\u00fctzer von ZA-Kopf Oliver Hilburger Kenntnis hatte. Jens Dippon sagte aus, dass er auf seinem verletzten Auge lediglich f\u00fcnf Prozent Sehkraft habe. Andreas Ziegler kenne er nur fl\u00fcchtig, er selbst sei nie als Personensch\u00fctzer unterwegs gewesen. Auf Ringe an Zieglers Hand habe er nicht geachtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach Dippon musste auch der Nebenklage-Nazi Ingo Thut ein weiteres Mal in den Zeugenstand. Auch er wurde zum Personenschutz befragt. Thut sagte aus, dass sie normalerweise bei Zentrum \u00fcber Schutz sprechen w\u00fcrden \u2013 am Tattag sei dies jedoch nicht geschehen. Diese Aussage widerspricht jedoch allen bisherigen Erkenntnissen, wonach gleich mehrere ZA-Mitglieder und Externe am Tattag zum Schutz der ZA-K\u00f6pfe eingesetzt und augenscheinlich bewaffnet waren.<br>Auch Ingo Thut will bei Andreas Ziegler keine Ringe gesehen haben, eine Person die sich am Boden liegenden, verletzten Ziegler zu schaffen gemacht habe, sei ihm nicht aufgefallen. Nur eine alte Frau habe erste Hilfe geleistet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach dem ZeugInnen-Marathon folgten Antr\u00e4ge und Stellungnahmen von Nebenklage und Verteidigung. Der CDU-Landtagsabgeordneter und Nebenklageanwalt Reinhard L\u00f6ffler m\u00f6chte als anwaltlicher Beistand beigeordnet werden. Das Verfahren sei f\u00fcr seinen Mandanten zu komplex, als dass er diesem alleine folgen k\u00f6nnte.<br>Die Verteidigung regte an, einen unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen zur DNA-Frage zu laden. Die heutige Zeugin habe tendenzi\u00f6s und unwissenschaftlich geantwortet und argumentiert (\u201eEs ist schon m\u00f6glich, dass DNA \u00fcbertragen wurde, aber das glaube ich pers\u00f6nlich nicht.\u201c)<br>Zudem will die Verteidigung ZA-Kopf Oliver Hilburger laden, weil diesem ein polizeilicher Ermittlungsbericht zugespielt wurde und die Rolle des Personenschutzes am Tattag weiter ungekl\u00e4rt sei.<br>Der Vorsitzende h\u00e4lt beide Anliegen f\u00fcr unn\u00f6tig, es scheint so, als wolle die Kammer das Verfahren noch vor August zu Ende bringen. Eine Annahme, die dann am 12. Prozesstag best\u00e4tigt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Zusammenfassung 12. Prozesstag: Verfahren vor der Sommerpause zu Ende bringen<\/strong>Der zweite Prozesstag in der Kalenderwoche 27 begann um 9.15 Uhr und endete bereits um 13.15 Uhr. Als ZeugInnen waren lediglich vier BeamtInnen des G\u00f6ppinger BFE geladen. Alle hatten sich am Tattag an der Fahndungsma\u00dfnahme beteiligt und waren in der Folge an der Durchsuchung der Gruppe um Jo im Stuttgarter Stadtteil Wangen beteiligt. Sie waren nachtr\u00e4glich geladen worden um zu kl\u00e4ren, wie die Beweismittel, die bei Jo und anderen beschlagnahmt worden waren, asserviert wurden. KeineR der ZeugInnen hatte jedoch unmittelbar mit den Durchsuchungen zu tun. Sie hatten nur Formulare ausgef\u00fcllt sowie T\u00fcten beschriftet und bef\u00fcllt \u2013 das aber in Teilen ohne Handschuhe.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nach den kurzen ZeugInnenaussagen wurden noch mehrere Beweismittel ins Verfahren eingef\u00fchrt, darunter auch eine, bei Jo\u2018s Hausdurchsuchung gefundene, Brosch\u00fcre zu Zentrum Automobil. Der vorsitzende Richter lie\u00df es sich nicht nehmen die Einleitung des, von zwei Antifa-Gruppen aus Stuttgart und dem Rems-Murr-Kreis ver\u00f6ffentlichten, Textes selbst vorzulesen:<br><em>\u201eRechte Betriebsarbeit ist [\u2026] auf Demagogie angewiesen, sie verspricht den ArbeiterInnen sehr viel, wie etwa einen \u201eunabh\u00e4ngigen Betriebsrat\u201c oder eine starke Front gegen die Konzernspitzen, sie wird diese Versprechungen aber nie einl\u00f6sen k\u00f6nnen oder m\u00fcssen. Denn als Rechte leugnen Organisationen wie \u201cZentrum\u201d und die \u201cAfD\u201d die Spaltung der Gesellschaft in Klassen und den Klassenkampf. Wer aber f\u00fcr ArbeiterInnen etwas durchsetzen will, muss sich eingestehen, dass es diese grunds\u00e4tzlichen Widerspr\u00fcche in der Gesellschaft gibt. \u201cDeutsche ArbeiterInnen\u201d haben eben nicht dieselben Interessen, wie \u201cdeutsche Kapitalisten\u201d, auch nicht, weil sie \u201cdeutsch\u201d sind.\u201c<\/em><br>Die Brosch\u00fcre ist \u00f6ffentlich und kann auf der Homepage der Antifaschistischen Aktion (Aufbau) Stuttgart gelesen und <a href=\"https:\/\/web.archive.org\/web\/20240916192712\/https:\/\/www.antifa-stuttgart.org\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/web.pdf\">runtergeladen<\/a> werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nebenklageanwalt Mandic nutzte die ZeugInnen-freie-Zeit f\u00fcr einen weiteren Antrag. Er wolle die bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Handys selbst einsehen. In bekannter Anti-Antifa-Manier interessierte er sich insbesondere f\u00fcr Chatgruppen. Diese wolle er selbst lesen und dokumentieren, weil er der Polizei nicht vertraue.<br>Die Verteidigung lehnte das durchschaubare Man\u00f6ver ab, die Kammer gab an zum n\u00e4chsten Verhandlungstag eine Entscheidung zu f\u00e4llen, zuvor m\u00fcsse Mandic aber die haarstr\u00e4ubenden Fehler in der Antragsstellung korrigieren. Zudem erhalte er, wenn \u00fcberhaupt, die umf\u00e4nglichen Auslesebericht. Diese seien mit der Software \u201eUFED\u201c hergestellt worden. Man werde die Handys Mandic nicht aush\u00e4ndigen, aber in Zusammenarbeit mit der Polizei kl\u00e4ren inwieweit es \u00fcberhaupt Gesamtberichte der auf den Handys gefundenen Daten gibt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Den Schlusspunkt des Verhandlungstages setzte das Referat der medizinischen Sachverst\u00e4ndigen. Sie hatte ein rechtsmedizinisches Gutachten zu den Verletzungen der Nazis Dippon, Thut und Ziegler angefertigt. Im Anschluss an ihren Vortrag wurden von Seiten des Gerichts, der Nebenklage und der Verteidigung Nachfragen gestellt. Die wesentlichen Erkenntnisse:<br>\u2013 Die Sachverst\u00e4ndige schloss aus, dass die Verletzungen der Nazis durch den Einsatz von Schlagringen zustande gekommen sind. Dieser Umstand ist, neben der DNA, ein weiterer Beleg daf\u00fcr, dass die am Tatort aufgefundenen Schlagringe den Nazis zuzuordnen sind.<br>\u2013 Der Sch\u00e4delbruch von Ziegler r\u00fchrt aller Wahrscheinlichkeit nach von dessen Sturz her und wurde nicht durch Schl\u00e4ge oder Tritte verursacht.<br>\u2013 Die Augenverletzungen von Dippon sind ma\u00dfgeblich auf dessen Brille zur\u00fcckzuf\u00fchren. Sehr wahrscheinlich hat ein Schlag auf die Brille diese eingedr\u00fcckt und eine Einblutung im Auge verursacht. Dippon hat auf dem verletzten Auge eine restliche Sehkraft von f\u00fcnf Prozent.<br>\u2013 Alle Verletzungen sprechen f\u00fcr den Einsatz von \u201estumpfer Gewalt\u201c, lediglich einige Hautr\u00f6tungen deuten auf den Einsatz von Reizgas hin.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u2013 Verletzungen von Jo oder Dy konnte die Sachverst\u00e4ndige weder untersuchen noch dokumentieren. Die angeblich zu sehende Handr\u00f6tung auf den Bildern von Jos Verhaftung am Tattag konnte sie nicht best\u00e4tigen und zum Zeitpunkt von Dys Verhaftung war keine Armverletzung zu erkennen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend der Fragerunde legte die Kammer mit ihren Fragen gro\u00dfen Wert darauf feststellen zu lassen, dass alle Verletzungen der Nazis durch Tritte und Schl\u00e4ge verursacht wurden. Zwar widersprach hier die Sachverst\u00e4ndige, dennoch l\u00e4sst sich hier bereits eine Tendenz in der gerichtlichen Wertung ablesen. <strong>Hinzu kommt, dass die Kammer seit zwei Verhandlungstagen auf einen schnellen Verfahrensabschluss dr\u00e4ngt. Bereits f\u00fcr den kommenden Prozesstag ist, neben dem Bericht der Jugendgerichtshilfe, das Pl\u00e4doyer der Staatsanwaltschaft geplant.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Verfahren wird am<strong> 12. Juli 2021 f<\/strong>ortgesetzt. Wir rufen erneut zur solidarischen Prozessbegleitung ab <strong>8 Uhr<\/strong> auf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Kalenderwoche 27 fanden zwei weitere Prozesstage im \u201eWasen-Verfahren\u201c vor der 3. Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts statt. Beide Prozesstage wurden jeweils von etwa 20 solidarischen ProzessbesucherInnen begleitet und waren haupts\u00e4chlich mit teils langwierigen Vernehmungen von Polizei-ZeugInnen gef\u00fcllt. 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