
Am 12. August 2024 hat Nico seine Haftstrafe angetreten. Seit nun aufden Tag genau 9 Monaten blockiert die JVA Heimsheim konsequentpolitische Besuche. Die Justizvollzugsanstalt verlangt grundsätzlich vonWeiterlesen: 9 Monate politische Kontaktsperre
allen potenziellen Besucher*innen die Zustimmung zu einer
Sicherheitsüberprüfung. Ziel der Überprüfung ist es erklärtermaßenpolitische Unterstützer*innen herauszufiltern. Die Strafvollstreckungskammer des Landgericht Karlsruhe hat zwei Klagen gegen diese Praxis nun zurückgewiesen.
Nach monatelangen Bemühungen durch solidarische Genoss*innen, sieht sich
die JVA inzwischen Gezwungen, ihr vorgehen zu erklären: „Gemäß § 20 JvollzGB können Besuche untersagt werden, wenn die Sicherheit oder Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährdet würde“ leitet der Zuständige Amtsrat bedeutungsschwer ein. Die folgenden Sätze haben es in sich:
„Sowohl der Strafprozess des Gefangenen wie auch sein Strafantritt und Gefängnisaufenthalt wurde und wird begleitet von öffentlichen Solidaritäts- und Störaufrufen aus diesen vom LKA als gewaltbereit deklarierten extremistischen Kreisen. Es gab bereits Kundgebungen mit
Einsatz von Pyrotechnik vor der JVA Heimsheim, beispielsweise in der Silvesternacht. Zur Teilnahme an letzterer wurde sogar über das Internet aufgerufen.“
Die provinzielle Empörung mit der hier ein Beamter aus dem Enzkreis über ein paar Feuerwerksraketen in der Silvesternacht schreibt, regt zum
Schmunzeln an. Die Repression die damit legitimiert wird ist allerdings hart. Jeder der im Verdacht steht „zu dem Unterstützerkreis zu gehören“ ist vom Besuch ausgeschlossen. Eine Zulassung als Besucher ist höchstens
dann möglich, wenn eine „Gefährdung“ nach vorangehender
Sicherheitsüberprüfung ausgeschlossen werden kann.
Gegen das vorgehen der JVA gab es unterschiedliche Klagen. Nach monatelangem hin und her wurden nun zwei von der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgericht Karlsruhe abgelehnt.