Prozesserklärung unseres Genossen vom 29.04.


Auch kurz vor dem 1.Mai fanden wieder Prozesse statt, die im Zusammenhang mit dem Kessel vor 2 Jahren standen. Wir möchten hier die Prozesserklärung einer der Genossen teilen, die an diesem Tag vor Gericht standen:

Etwa 1000 Teilnehmende folgten 2024 dem Aufruf zur revolutionären 1.Mai-Demonstration in Stuttgart, die bereit waren an diesem Tag gegen Krieg, Faschismus und Ausbeutung auf die Straße zu gehen.

In Höhe Tübinger Str. entschied sich die Stuttgarter Polizei (unter Führung von Jens Rügner) die Demonstration unvermittelt und unverzüglich anzugreifen, um sie damit zu zerschlagen und zu verbieten. Es kam zum Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray, welches literweise versprüht wurde, so dass sogar noch die eigenen Kollegen in Mitleidenschaft gezogen wurden, und selbst Pferde hatte man in dicht gedrängte Menschenmengen hineingeritten.

Das Resultat: 97 Verletzte, die teils mit Knochenbrüchen behandelt werden mussten, und 167 Menschen, die man ihrer Freiheit und ihres Rechts sich zu versammeln und zu demonstrieren beraubt hat, und stundenlang festhielt.

Und was war der Grund für den Gewaltexzess der Stuttgarter Polizei?

Die Länge der mitgeführten Transparente, welche länger als 1,50 Meter gewesen sein sollen. Eine Ordnungswidrigkeit also, die wie scheinbar zuvor auch so kalkuliert, zu erwarten war. Durch die begrenzte Länge der Banner von 1,50 Meter sollte es den Demonstrationsteilnehmer:innen entweder unmöglich gemacht werden politische Botschaften nach außen zu tragen, oder eben ein Grund geliefert werden, bei Verstoß gegen die Auflage die Demo endlich angreifen und zerschlagen zu können.

Alternativ hätte man an jenem Tag die Prügel-Orgie der Polizei ebenso mit der Art und Beschaffenheit von Halstüchern und Kopfbedeckungen, oder gar der Geh-Geschwindigkeit der Demonstrationsteilnehmer:innen begründen können, denn selbst diese wollte man an jenem Tag reglementieren. Eine Auswahl an vorher kalkulierten Auflagen, die erwartbar nicht eingehalten werden können, gab es also genügend.

Nun musste eben die Länge mitgeführter Stoffbahnen dazu herhalten, dass wegen einer Ordnungswidrigkeit die körperliche Unversehrtheit, das Versammlungs- und Demonstrationsrecht, als auch die Freiheit vieler Menschen hingegen nichts mehr zählten.

Um die Gewaltorgie im Nachhinein zu legitimieren, bediente sich die Stuttgarter Polizei an eigens zerstörten Schildern, die sie den Demo-Teilnehmer:innen zuvor abnahmen, und dessen abgebrochene Stiele sie dann der Öffentlichkeit als gefährliche Waffen präsentierten. Des weiteren behauptete die Stuttgarter Polizei zuerst mit Pfefferspray aus der Demonstration heraus angegriffen worden zu sein, und dann erst reagierte, in dem sie ebenfalls mit Pfefferspray zurück in die Menge sprühte.

Auch Polizeipferde sollen aus der Demo heraus angegriffen und verletzt worden sein.

Beweise für das alles: Fehlanzeige.

Selbst in der Anklageschrift steht ja nun schon, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Einsatzkräfte an jenem Tag womöglich auch gegenseitig mit Pfefferspray besprüht haben „könnten.“

Und bezüglich der Polizeipferde: Auf mehreren Videos, welche an jenem Tag gefilmt wurden, sieht man wie sich eine Beamtin der Stuttgarter Polizei mit dem Reiten etwas unbeholfen anstellte und das Pferd ohne äußere Einwirkung einknickte.

Tierquälerei, wie man sie bei der Stuttgarter Polizei schon gewohnt zu sein scheint, aber selbst dafür sollen nun die Demo-Teilnehmer:innen noch als Urheber dieser Panne dargestellt werden.

Und was macht die bürgerliche Presse am 1.Mai? Polizeiberichte kopieren, statt Zeug:innen zu befragen. Obwohl viele Stunden Videomaterial klar dokumentieren, dass die Presseabteilung der Stuttgarter Polizei zu ihrem Vorgehen an jenem Tag schlichtweg Falschinformationen verbreitet hat, schaffte es Jens Rügner mit diesen Stories an jenem Tag sogar noch bis in die TAZ. Titel: „Stuttgart spielt Kreuzberg.“

Und so geht die Lüge erst 2x um die Welt, bevor sich die Wahrheit überhaupt erst die Schuhe anziehen kann.

So sieht Verhältnismäßigkeit bei der Stuttgarter Polizei aus, wenn es nicht um Querdenker, rechte Schwurbler, oder Veranstaltungen der AfD geht, denn die stellen ja auch nicht die Eigentumsfrage. Und dem entsprechend sieht man es bei derartigen Versammlungen mit Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten dann wiederum nicht für geboten mal einzuschreiten, und beschwört stets eine einzuhaltende Verhältnismäßigkeit, die offenbar für antikapitalistische Linke nicht gilt.

Im Oktober 2025 erhielt ich Post von der Staatsanwaltschaft Stuttgart, in der man mich darüber informierte, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich, wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte nun gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt sei. Dann musste ich erst mal überlegen worum es hier überhaupt ging. Es ging um den 1.Mai 2023, wo die revolutionäre 1.Mai-Demo ebenfalls unter der Leitung von Jens Rügner mehrmals und bereits schon am Startpunkt angegriffen und am Ende auch zerschlagen und faktisch verboten wurde. Die Gründe hierfür waren auch wieder nur angebliche Ordnungswidrigkeiten, die den dünnhäutigen Beamten Rügner unverzüglich zum Einschreiten zwangen. Das war der 1. Mai 2023.

Und nach dem ersten Angriff Rügners habe ich dort im weiteren Verlauf der Demoroute einen Bekannten von der Demo aus in Höhe Schlossplatz auf dem Bürgersteig mit seinem 6-jährigen Sohn zusammen stehen sehen, und wollte kurz hin um beiden hallo zu sagen. Noch ehe ich beide begrüßen konnte, stürzten sich blitzartig 2 Einsatzkräfte auf mich drauf, die mich dann anschließend in eine Seitenstraße brachten und versuchten abzuschirmen. Andere Demoteilnehmer:innen liefen uns hinterher und wollten von den Beamten wissen was man mir denn überhaupt vorwirft.

Die Polizisten sagten einfach gar nichts und suchten mich weiter abzuschirmen.

Ganz nach dem Motto: Das wissen wir selber noch nicht, und überlegen uns erst noch. Anschließend gab es dann einen 24-stündigen Platzverweis für die Stuttgarter Innenstadt und den Hinweis dass nun ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft.

Weswegen genau? Das wussten sie scheinbar selber nicht und stellten das Ermittlungsverfahren dann nach über 2 Jahren auch wieder ein.

Frau Staatsanwältin, dass sie mich jetzt gleich schon wieder in den Knast stecken wollen, das ist mir schon klar, und dazu bräuchte ich nicht mal die Anklageschrift lesen. Wenn ich diese allerdings lese, muss ich mich fragen wie ein Gericht derart lächerliche Anzeigen überhaupt erst zur Anklage zulassen kann. Insofern liegt natürlich auch der Verdacht nahe, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und das Gericht selbst, hier als zusammenhängender Repressionsapparat gegen antikapitalistische Linke agiert, und nach all der Polizeigewalt , die viele Menschen am 1. Mai 2024 erfahren mussten, jetzt noch mit billigster Täter-Opfer-Umkehr juristisch nachzutreten ersucht.

Um einzuschüchtern, Proteste klein zu halten, und alles sofort im Keim zu ersticken, was nach Fortschritt strebt, statt nach dem Muff von 1000 Jahren.

Bisher allerdings ohne Erfolg. 2025 kam es in Stuttgart zur größten revolutionären 1.Mai-Demonstration seit 20 Jahren. Weil dieses kapitalistische System eben für immer mehr Menschen auch nichts mehr zu bieten hat. Und das kann auch ein Jens Rügner mit Polizeigewalt nicht ändern.

Selbstverständlich gab es dann am 1.Mai 2025 auch wieder zahlreiche Provokationen der Stuttgarter Polizei gegen Demonstrierende, um eine Eskalation zu erwirken, um damit im Nachhinein ihre völlig überzogene Polizeipräsenz am 1.Mai zu rechtfertigen. Polizeipferde hatte man großzügig auf der Demoroute ihr Geschäft verrichten lassen, so dass sämtliche Demoteilnehmer:innen den Pferdekot auf Stuttgarts Straßen mindestens 3x umgehen mussten. Mehrmals wurde der Demonstrationszug angehalten, weil Herr Rau vom Antikonfliktteam mal wieder Redebedarf hatte usw.

Ob es 2025 zu keiner größeren Eskalationen wie 2023 und 2024 kam, weil hier Jens Rügner nicht als Einsatzleiter fungierte, oder weil man nicht genügend Auflagen parat hatte, die erwartbar nicht eingehalten werden können, kann ich nicht beurteilen. Was ich allerdings weiß, ist dass dieses Jahr 2026 das Mitführen von Stoffbahnen von bis zu 5 Metern erlaubt ist.

Nun geht es mir hierbei auch nicht um Jens Rügner, Frau Benter, Herr Rau, oder andere Funktionäre und Akteure, die den Rechtsruck im reaktionär-militaristischen Umbau von Staat und Gesellschaft in Zeiten der kapitalistischen Krisen auch bereitwillig umsetzen.

Oder darum, zu sagen dass man im bürgerlichen Staat der BRD Rechte endlich auch mal so hart bestrafen sollte wie Linke.

Aus all dem lässt sich für mich nur schließen, dass es hier weder um irgendwelche Ordnungswidrigkeiten noch Straftaten geht, sondern einzig und allein darum, Menschen für das zu verurteilen was sie sind: Antikapitalistische Linke.

Und das ist ok für mich, denn ich würde es umgekehrt auch nicht anders machen. Dann würde jetzt allerdings ein Jens Rügner auf der Anklagebank sitzen, und müsste sich für die Polizeigewalt am 1.Mai 2023 und 2024 verantworten, Frau Benter müsste sich wegen Falschdarstellung des Rohmaterials der gefilmten Videos vom 1.Mai 2023 und 2024 verantworten, Herr Rau müsste mindestens Stellung zu seinen unnötigen Provokationen gegen Menschen, die am 1.Mai gegen Krieg, Faschismus und Ausbeutung auf die Straße gehen, beziehen, und der Einsatzleiter vom 1.Mai 2025 mindestens ein Bußgeld für das großzügige Verteilen von Pferdekot auf Stuttgarts Straßen bezahlen.

Da halte ich es ganz wie Tucholsky:

„Ich habe nichts gegen die Klassenjustiz; mir gefällt nur die Klasse nicht, die sie macht. Und das sie noch so tut als sei das Zeug Gerechtigkeit – das ist hart.

Und bekämpfenswert.“

Und deshalb sage ich auch dieses Jahr wieder:

Heraus zum revolutionären 1.Mai! Für Frieden, Freiheit und Sozialismus!

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