Kriminalisierung von Anmelder:innen als weiteres Mittel zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung


In Stuttgart fahren Polizei und Versammlungsbehörden schon seit ein paar Jahren einen harten Kurs gegen linke und ihnen unliebsame Demonstrationen und Kundgebungen.

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Angefangen mit der Verunmöglichung der Demonstration „Canstatt Nazifrei“ anlässlich des AfD Landesparteitags 2022, wurden auch die darauffolgenden revolutionären 1.Mai Demonstrationen gewaltsam von der Polizei angegriffen und die geplante Durchführung damit verhindert – auf Kosten des Versammlungsrechts. Grund dafür: zu lange Seitentransparente. 

Die Versammlungsbehörde entschied nämlich, dass Seitentransparente über 1,5m Länge eine Gefahr für Leib und Leben darstellen würden, da die Polizei keine uneingeschränkte Sicht auf alle Demonstrationsteilnehmer:innen hätte. In Wirklichkeit steckte auf höchster politischer Ebene ein Umsteuern auf einen harten Kurs und „Null Toleranz“ im Umgang mit unseren Versammlungen dahinter.

Es sei angemerkt, dass überall sonst in der Bundesrepublik Seitentransparente auf Demos völlig selbstverständlich sind.

Am 1.Mai 2024 wurde genau aus diesem Grund der vordere Teil der Demo brutal angegangen und anschließend über Stunden gekesselt. Die Prozesse gegen die Teilnehmer:innen der revolutionären Demo haben kürzlich begonnen und werden sich vermutlich über Monate hinweg ziehen.

Auch eine weitere Methode zur Kriminalisierung von widerständigen Bewegungen und ihrem Ausdruck auf der Straße machen sich die Repressionsbehörden zunutze: Seit geraumer Zeit werden die Anmelder:innen und Leiter:innen von Versammlungen vor Gericht gezerrt und stellvertretend für vermeintliche Verfehlungen von Teilnehmer:innen angeklagt. So wurde neben der Anmelderin besagter Versammlung in Cannstatt, auch die Anmelderin der Demo zum internationalen Frauenkampftag 2022 angeklagt. Beim anschließenden Prozess sammelten sich solidarische Unterstützer:innen vor dem Gerichtsgebäude – es wurde an den Protest erinnert, sich ausgetauscht und gemeinsam Kaffee getrunken. Die Polizei zeigte eine Genossin an, die dazu bereit war, die spontane Versammlung auf Drängen der Ordnungsbehörden hin anzumelden. Das Gericht verurteilte sie daraufhin zu einer Geldstrafe.

Und die Repression geht weiter: Das Verfahren gegen den Anmelder der oben genannten 1. Mai Demo läuft nach wie vor. 

Am 24. Februar steht eine Genossin vor Gericht, weil sie eine Demonstration des Antifaschistischen Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) in Solidarität mit kriminalisierten Antifaschist:innen angemeldet hat. Nicht alle Auflagen wurden für die Polizei zufriedenstellend genug durchgesetzt, was einen Strafbefehl gegen die Anmelderin zur Folge hatte. 

Solche Nichtigkeiten kontinuierlich in Prozessen Enden zu lassen ist kein Zufall: Es reiht sich ein in den Versuch Versammlungsrecht derart einzuschränken, dass ein adäquater Ausdruck der politischen Inhalte schlicht unmöglich ist. Durch die Kriminalisierung der Anmelder:innen wird ein Bedrohungsszenario aufgebaut, dass dazu führen soll, dass sich Menschen nicht mehr trauen Versammlungen anzumelden. Wer seine Versammlungsfreiheit in der Praxis einfordert muss mit einer anschließenden Kriminalisierung rechnen. 

Doch wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir stehen zusammen – Auf der Straße & vor Gericht!

Denn diese Angriffe sind auch der Versuch die Bewegung und die Demonstrationsteilnehmer:innen in „gut“ und „böse“ zu spalten. Dem setzen wir unseren Zusammenhalt und unsere Solidarität entgegen. Gegen die Missstände in diesem System und gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft aktiv zu werden, sowie den Protest auf die Straße zu tragen ist nicht nur legitim sondern auch bitter notwendig.

Die Landtagswahlen stehen vor der Tür und die AfD kratzt an den 20%. An den Kürzungen im kommunalen Haushalt der Stadt Stuttgart sehen wir, dass eine neoliberale und zunehmend rechte Politik bereits zur Tagesordnung gehört. Mit dem weiteren Erstarken der AfD können noch ganz andere Dimensionen erreicht werden. Deshalb werden wir als Antifaschist:innen weiter aktiv sein.

Aus diesem Grund ist es völlig klar, dass wir sowohl unsere Genossin bei ihrem Prozess am 24.02. vor dem Amtsgericht Stuttgart unterstützen, als auch am selben Abend gegen die Einladung der AfD zum „Triell“ des SWR aktiv sein- und unseren Protest gemeinsam mit dem Bündnis „Stuttgart gegen Rechts“ auf die Straße tragen werden.